Unsere Leistungen

Wir setzen für Sie die gesetzliche Auflagen um:

  • Erstellung eines Abfallwirtschaftskonzeptes
    (bei Betrieben ab 20 Mitarbeitern gesetzlich vorgeschrieben)
  • Bereitstellung des Abfallbeauftragten nach § 11 des AWG 2002
    (bei Betrieben ab 100 Mitarbeitern gesetzlich vorgeschrieben)
  • Wir analysieren Ihre Bedürfnisse und erstellen für Sie individuelle Lösungen.
  • Entsorgungskostenoptimierung
  • Rechtsberatung nach AWG
  • Umweltanalytik
  • Transportlogistikoptimierung
  • Umsetzung der betrieblichen Anforderungen
  • für die Sammlung- Verwertung und Beseitigung von Abfällen 
  • Fettabscheiderentsorgung
  • Unabhängige Vermittlung von Entsorgungslösungen

Ihr Nutzen

Was können wir für Sie tun?

  • Reduktion der Entsorgungskosten
  • Abfallwirtschaftliche Rechtssicherheit
  • Unterstützung für gute Beziehungen zu den Behörden


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