Wir setzen für Sie die gesetzliche Auflagen um:
- Erstellung eines Abfallwirtschaftskonzeptes
(bei Betrieben ab 20 Mitarbeitern gesetzlich vorgeschrieben) - Bereitstellung des Abfallbeauftragten nach § 11 des AWG 2002
(bei Betrieben ab 100 Mitarbeitern gesetzlich vorgeschrieben) - Wir analysieren Ihre Bedürfnisse und erstellen für Sie individuelle Lösungen.
- Entsorgungskostenoptimierung
- Rechtsberatung nach AWG
- Umweltanalytik
- Transportlogistikoptimierung
- Umsetzung der betrieblichen Anforderungen
- für die Sammlung- Verwertung und Beseitigung von Abfällen
- Fettabscheiderentsorgung
- Unabhängige Vermittlung von Entsorgungslösungen
Ihr Nutzen
Was können wir für Sie tun?
- Reduktion der Entsorgungskosten
- Abfallwirtschaftliche Rechtssicherheit
- Unterstützung für gute Beziehungen zu den Behörden